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05.03.2010 06:10 Alter: 184 Tage

Karlsruhe

Von: Frank Henschker

Wird bald jede Werbung für Pferdewetten verboten?

Jaxx-Werbeverbot: RaceBets profitiert, und das Direktorium darf weiter werben

Das Thema Sportwetten und Glücksspiel bleibt wirklich brandheiß. Auf dem Ende Februar veranstalteten Münchner Sportmarketing-Kongress, auf dem auch Andreas Jacobs eine Rede über Verantwortung im Sport halten durfte, ging es in einem der vielen Themenbereiche auch um die Sportwetten und um deren Zukunft. Hohe Wellen in den Online-Foren schlug dagegen unsere Berichterstattung über den Fall Jaxx inklusive des gegen uns verhängten Werbeverbotes. Nicht nur die Internetforen der Galopper und Traber, sondern auch in Börsenkreisen wurde intensiv darüber diskutiert. Immerhin ging es ja um kursrelevante Informationen. Und jetzt hat das Regierungspräsidium Karlsruhe in einem zweiten Schreiben vom 23. Februar an TN-Herausgeber Gunther Schulze nun weitere Konsequenzen angedroht, die sich im Falle einer tatsächlichen Umsetzung verhängnisvoll auf das Überleben des deutschen Pferderennsports auswirken würden. Nach Ansicht des im Glücksspielrecht erfahrenen Münchner Anwalts Claus Hambach sind die schwarzen Behördenschafe im Wesentlichen die drei zuständigen Amtsstuben in Düsseldorf, Ansbach und eben im Regierungspräsidium Karlsruhe: ?Durch solch hyperaktive Behörden schadet sich Deutschland nur selbst. Ich habe das Gefühl, da wird mittlerweile einfach auf alles geschossen.?

 

Der Fall Jaxx

 

Das RP korrigiert sein erstes Schreiben dahingehend, dass auf der Website Jaxx.DE tatsächlich kein illegales Glücksspiel angeboten werde. Nichtsdestoweniger bleibe die TN-Werbung für Jaxx unzulässig, weil wir für den Konzern Jaxx insgesamt geworben hätten, und auf der Website Jaxx.COM gebe es illegales Glücksspiel. Letzteres begründet die Behörde aber nicht näher. Entscheidend für die Unzulässigkeit der Werbung sei das identische Jaxx-Logo in beiden Fällen.

 

Zum Vorgehen gegen TURF NACHRICHTEN sagt das RP Karlsruhe: "Es handelt sich keineswegs um ein gezieltes Herauspicken eines einzelnen Jaxx-Werbers. Vielmehr werden Verwaltungsverfahren gegen die Anbieter von Glücksspiel bzw. Werbetreibenden für unerlaubtes Glücksspiel eingeleitet, die uns bekannt werden." Nachdem die Jaxx-Werbung bei uns gelöscht war, verschwand sie sukzessive auch bei GALOPP ONLINE und bei TURF-TIMES, dort allerdings völlig lautlos. Die mächtigen Jaxx-Werber wie das Direktorium und Zellmanns GALOPP-TRAB (das zum Jaxx-Konzern gehört) dürfen jedoch auch weiterhin für die Nordlichter werben. Traut sich die Behörde etwa an den einflussreichen Galopper-Dachverband mit dem ehemaligen Henkel-Aufsichtsratsboss an der Spitze nicht heran? Das werden wir genau beobachten. Als Ergebnis des Karlsruher Vorgehens kann man erwarten, dass der Marktanteil des Totalisator-Wettvermittlers Jaxx ohne Werbung zwangsläufig zurückgehen wird. Für den Wettbewerber RaceBets muss das ein Grund zum Feiern sein. Wenn es nicht verboten wäre, müsste man sich jetzt eigentlich mit ein paar Wettgutscheinen in Karlsruhe revanchieren. Kein Grund zum Feiern ist der Fall Karlsruhe dagegen für den deutschen Rechtsstaat.

 

Das normale rechtsstaatliche Procedere in so einem Fall wäre gewesen, dass die Behörde einen belastenden Verwaltungsakt (in diesem Fall eine Gewerbeuntersagung) an das betreffende Unternehmen (hier Jaxx) schickt, und das Unternehmen hätte sodann die Möglichkeit, sich bei Gericht dagegen zu wehren. Nicht so im Fall Jaxx. Die Jaxx-Justiziarin hat uns nochmals bestätigt, dass bis zum 2. März das RP Karlruhe nichts gegen Jaxx unternommen hat. Vermutlich, weil man in Karlsruhe rechtlich überhaupt nichts gegen die Jaxxer in der Hand hat. Dennoch behauptet die Behörde gegenüber Dritten, dass Jaxx illegales Glücksspiel betreibe. Wäre das wirklich der Fall, hätte die Behörde aber die Pflicht gehabt, mit einer Gewerbeuntersagung die deutsche Bevölkerung vor solchen Unholden zu schützen. Stattdessen greift man sich selektiv einige kleine Werbetreibende heraus, bei denen man relativ sicher sein kann, dass sie keinen jahrelangen Prozessmarathon beim Verwaltungsgericht durch drei Instanzen auf sich nehmen werden. Dass im Gegenzug ein mächtiger Werbetreibender wie das Direktorium ungeschoren bleibt, verstärkt den Eindruck von Willkür. Viele ostdeutsche Turffreunde werden sich angesichts eines solchen Szenarios wieder einmal fragen, ob sie sich gegenüber der Zeit vor 1990 wirklich verbessert haben.

 

Werbung für Pferdewetten allgemein

 

Für unsere Leser aus der Börsenwelt wie auch für die Turfleute folgt der eigentliche Hammer im zweiten Schreiben des RP Karlsruhe fast zum Schluss. Da steht: "Schließlich weisen wir darauf hin, dass die Werbung auch für den Bereich der Pferdewetten eine Ordnungswidrigkeit darstellen könnte. Denn nach § 7 Abs. 2 Nr. 1 Rennwett- und Lotteriegesetz handelt derjenige ordnungswidrig, der ohne zugelassener Buchmacher zu sein, außerhalb der Örtlichkeit, für welche eine Buchmacherkonzession erteilt ist, öffentlich zum Abschluss von Wetten auffordert." Oha! Zum besseren Verständnis hier der betreffende Gesetzestext im Wortlaut: "Ordnungswidrig handelt ferner, wer ohne zugelassener Unternehmer eines Totalisators oder zugelassener Buchmacher zu sein, außerhalb der Örtlichkeiten des Totalisatorunternehmens oder der Örtlichkeiten, für welche die Erlaubnis erteilt ist (§ 2 Abs. 2), öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften, Ton- oder Bildträgern Abbildungen oder Darstellungen zum Abschluß von Wetten auffordert."

 

Erstens fordern die werbetreibenden Galoppmedien nicht zum Abschluss von Wetten auf, und zweitens haben die §§ 5 ? 7 RLG erkennbar den Schutzzweck, illegales Wettgeschäft zu verhindern und die Bevölkerung vor wilden Buchmachern zu schützen. Wer dagegen erlaubterweise ein Wettgeschäft betreibt, muss dafür genauso wie ein Möbelhändler oder ein Autohändler werben dürfen. Aus der von der Behörde gewählten Formulierung "könnte" lässt sich schließen, dass die Karlsruher einfach mal so eine Salve ins Blaue abgefeuert haben. Eine Ermessensentscheidung ist der § 7 RLG aber nicht. Was also soll diese Nebelkerze aus dem Badischen? Entweder ist Werbung für Pferdewetten zulässig oder eben nicht. Falls die Behörde hier nicht nur eine Drohkulisse aufbauen wollte, um einen widerspenstigen Unternehmer einzuschüchtern, muss sie sich die Folgen ihrer Androhung bewusst machen. Um sich nicht dem Vorwurf der Willkür auszusetzen, müsste das RP im Falle eines Vorgehens gegen TURF NACHRICHTEN anschließend ein Werbeverbot für jede Art von Pferdewetten (Totalisator und Buchmacher) im Internet generell und in den Printmedien für das Gebiet von Baden-Württemberg durchsetzen.

 

TURF NACHRICHTEN würde dann den Laden einfach zusperren. Das Direktorium dürfte nicht mal mehr für seinen Liebling RaceBets werben. Die SPORT-WELT müsste mit zwei verschiedenen Ausgaben erscheinen: in Baden-Württemberg ohne jede Werbeanzeigen für Totalisatorvermittler und Buchmacher, in den anderen fünfzehn Bundesländern mit den Anzeigen für Pferdewetten. Ob eine hyperaktive baden-württembergische Behörde gegen den Rest von Deutschland so weit gehen wird? RaceBets und German Racing wären in dem Fall genau wie der deutsche Turf insgesamt wohl am Ende, die Kommanditanteile der frischgebackenen Investoren wären wertloses Papier. In dem Fall würde Albrecht Woeste, bekanntlich ein leidenschaftlicher Jägersmann, sicher sein Büffelgewehr aus dem Waffenschrank holen und im Karlsruher Behörden-Wildpark eigenhändig für Ruhe sorgen.