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05.01.2010 16:40 Alter: 242 Tage

Frankfurt

Von: Frank Henschker

German Racing nicht in BaFin-Datenbank: etwa alles illegal?

BaFin nimmt Stellung zu German Racing

 

Im Zusammenhang mit dem Fondsmodell von German Racing sind im Laufe der Wochen etliche Fragen in der Turf-Öffentlichkeit entstanden. Zumindest diejenigen zivilrechtlicher Natur haben wir uns bemüht, mit Hilfe der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu klären. BaFin-Pressesprecherin Dr. Sabine Reimer nahm Stellung.

 

Mit dem Beteiligungsangebot Speed wendet sich German Racing nicht nur an geschäftlich unerfahrene Kleinanleger, die eher in der Welt der Dreierwette zu Hause sind, sondern will auch Großanleger von außerhalb des Rennsports zum Investieren bewegen. Big Business sei das Fondsmodell, meinte der Direktoriums-Präsident und ehemalige Henkel-Aufsichtsratsvorsitzende Albrecht Woeste. Dann sollte eigentlich auch das Auftreten der Galopper dementsprechend professionell sein. Was aber macht ein branchenfremder Investor, bevor er sich überhaupt inhaltlich mit einem Verkaufsprospekt beschäftigt? Er checkt die täglich aktualisierte Liste der BaFin, auf der die genehmigten Vorhaben verzeichnet sind, um illegale Vorhaben gleich auszusortieren. Diese Kontrolle haben wir natürlich auch vorgenommen, und das erstaunliche Ergebnis war: Per Stand 1. 1. 2010 waren weder der Anbieter DVR Wirtschaftsdienste und Beteiligungs GmbH noch der Emittent DG Deutsche Galopprennsport Beteiligungs GmbH & Co. KG in der BaFin-Datenbank verzeichnet. Ein ernsthafter Investor, der sich an dieser Liste orientiert, muss also auch jetzt noch zu dem Schluss kommen, dass es sich bei German Racing um ein illegales Projekt aus dem grauen Kapitalmarkt handelt. BaFin-Pressesprecherin Sabine Reimer versicherte uns jedoch, dass der Verkaufsprospekt ordnungsgemäß hinterlegt sei. Also alles legal. Die einzig denkbare Erklärung für das Phänomen ist, dass die DVR Wirtschaftsdienste als Anbieter mit ihrem Geschäftsführer Engelbert Halm es schlicht vergessen haben, die entsprechende Meldung für die BaFin-Datenbank abzugeben. Wenn das Direktorium wirklich in der Welt des Big Business mitspielen will, eigentlich eine unverzeihliche Panne.

 

In dieselbe Richtung geht das Rätselraten über die Zulässigkeit der Verlängerung der Zeichnungsfrist. Kurz vor Weihnachten hatte der Galopper-Dachverband per Brief bekannt gegeben, dass der Vorstand des Direktoriums beschlossen habe, die Zeichnungsfrist bis Ende Januar zu verlängern. Ansonsten hätte das Projekt rückabgewickelt werden müssen, denn die Mindestzeichnungssumme war noch nicht erreicht. War die Verlängerung der Zeichnungsfrist aber überhaupt rechtswirksam? Eines war jedem Betrachter sofort klar: Der Vorstand des Direktoriums war zu dieser Maßnahme jedenfalls nicht befugt. Die BaFin stellte uns freundlicherweise die beiden Nachträge zum Verkaufsprospekt vom 17. Dezember und 22. Dezember zur Verfügung. Daraus ergibt sich, dass die Gesellschafterversammlung der DG die Verlängerung der Zeichnungsfrist abgesegnet hatte. Also alles in Ordnung, lediglich das Auftreten des Direktoriums nach außen war wieder einmal wenig professionell. Es wäre sicher korrekt gewesen, die beiden Nachträge auf der Website von German Racing einzustellen. Die Nachträge zum Verkaufsprospekt regeln nämlich auch weitere Änderungen, wie zum Beispiel die Korrektur eines redaktionellen Versehens hinsichtlich der Wahl der Beiratsmitglieder. Von all dem haben die Turffans bis jetzt überhaupt nichts mitbekommen. Deshalb unsere Aufforderung an Engelbert Halm: Bitte bringen Sie die Website endlich auf den aktuellen Stand!

 

Eine weitere Frage, die die Turf-Öffentlichkeit verwundert hatte, war das ungewöhnlich lange Genehmigungsverfahren des Verkaufsprospektes bei der BaFin gewesen. Normalerweise dauert es 20 Tage, bei German Racing war es fast doppelt so lang gewesen. Die Antwort von Sabine Reimer dazu: "Zur Dauer des Prüfungsverfahrens kann ich leider nichts sagen, da hier die Verschwiegenheitspflicht gemäß § 8k VerkProspG entgegensteht. Ich möchte jedoch darauf hinweisen, dass das Aufstellungsdatum des Verkaufsprospekts durch den Anbieter festgelegt wird und regelmäßig vor dem Eingang des Verkaufsprospekts bei der BaFin liegt. Dabei ist zu beachten, dass der Verkaufsprospekt den Anleger vollständig informieren und hinreichend aktuell sein muss. Der Anbieter ist auch nicht verpflichtet, unverzüglich nach Gestattung der Veröffentlichung diese auch tatsächlich in der Regel durch Hinweisbekanntmachung in einem überregionalen Börsenpflichtblatt auszuführen." Diese Antwort kann nicht so ganz befriedigen. Der Prospekt wurde laut German Racing am 9. Oktober 2009 um 21.55 Uhr bei der BaFin in Frankfurt eingeliefert, doch die Pflichtveröffentlichung in der FAZ erfolgte erst am 21. November 2009. Man kann davon ausgehen, dass das Direktorium im eigenen Interesse diese Anzeige unmittelbar nach der Genehmigung durch die BaFin geschaltet hatte, weil man ja schon wie auf heißen Kohlen saß und endlich mit dem Verkaufen der Anteile beginnen wollte. Eine offizielle Erklärung für das überlange Prüfungsverfahren haben wir damit also leider nicht herausgefunden, aber Spekulationen im Lichte des obigen Textes sind natürlich erlaubt. Noch eine Anekdote zum Schluss: Im zweiten Nachtrag zum Verkaufsprospekt wird mitgeteilt, dass man die Kontoverbindung von German Racing (bisher Bankhaus Sal. Oppenheim) nun zur Sparkasse Köln/Bonn hin geändert habe.